Bei der sogenannten 130%-Regelung geht es um den Rahmen der Reparaturwürdigkeit eines Fahrzeuges bei fremdverschuldeten Unfällen. Übersteigen die festgestellten Reparaturkosten nach einem Sachverständigengutachten den Wert (Wiederbeschaffungswert) eines Fahrzeuges, liegt normalerweise ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Nachdem die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges zu dem ermittelten Wiederbeschaffungswert oft nicht möglich oder gewünscht ist, hat die Rechtsprechung hierfür eine Ausnahmeregelung getroffen. Der Geschädigte soll durch die 130%-Regelung die Möglichkeit erhalten, das ihm vertraute Fahrzeug zu behalten, sofern der Schaden einen Betrag von maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert nicht überschreitet
(sogenanntes “Integritätsinteresse”).
Hier gelten jedoch Einschränkungen. Als Nachweis für das Integritätsinteresse muß das Fahrzeug über einen weiteren Zeitraum von 6 Monaten - gerechnet ab dem Zeitpunkt des Unfalls – genutzt werden. Das Fahrzeug muß außerdem sach – und fachgerecht instandgesetzt werden.

Den lang andauernden Streit, ob die Reparaturkosten sofort oder erst nach der 6 monatigen Weiternutzung fällig sind, hat der BGH nun wohl endgültig in seinem aktuell veröffentlichtem Beschluß im Sinne des Geschädigten entschieden. Der Gesamtanspruch ist sofort fällig. Voraussetzung bleibt indes weiterhin das Vorliegen einer 6-monatigen Haltedauer – dennoch kann der Versicherer nicht, wie bisher gern versucht worden ist, die Differenz von Wiederbeschaffungswert zu den Reparaturkosten erst erst nach Ablauf der 6 Monate regulieren.

Ein verbraucherfreundliches Urteil, da der Geschädigte nicht 6 Monate auf einen Teil seiner Entschädigung warten muß. Jedoch wird das Regreßrisiko allein dem Versicherer (und damit auch dessen Regulierungsbeauftragten) auferlegt. Man braucht kein geübter Kaffeesatzleser zu sein: selbst die Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung dürfte in der Praxis ein letztlich stumpfes Schwert sein, wenn der Geschädigte – warum auch immer – sein Fahrzeug dann doch eher veräußert.

Allen eine schöne Weihnachtszeit und weiterhin viel Spaß hier im Blog. 

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