Die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer ist auch dann untersagt, wenn der Autofahrer die eingebaute Navigationsfunktion des Gerätes nutzen will. Der 1. Senat des OLG Köln ließ die Beschwerde eines Autofahrers nicht zur Entscheidung zu, der durch das AG Bonn wegen der Handynutzung zu einer Geldbuße von 70,00 Euro verurteilt worden war (OLG Köln, Az: 81 Ss-OWi 49/08 – Urteil vom 26.06.2008).

Der Fahrzeugführer hatte argumentiert, er habe das Handy während der Fahrt nicht zum Telefonieren aus seiner Brusttasche genommen, sondern habe es als Navigationssystem nutzen wollen. Nach dem Urteil ist die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt, wenn der Fahrer das Gerät hierfür aufnimmt oder hält. Der Begriff der Benutzung schließt nach Meinung des Gerichts sämtliche Bedienfunktionen ein, umfasst also nicht nur das Telefonieren, sondern auch andere Formen der Nutzung. Dies gilt etwa für das Versenden oder Öffnen von SMS oder den Abruf von Daten. Der Autofahrer nehme das Gerät in die Hand, werde abgelenkt und könne die Hände vorübergehend nicht am Steuer halten.

Also lieber rechts ran und Motor aus…oder gleich ein Auto mit Navi mieten! Die 70,00 EUR kann man sicher nicht nur in der Vorweihnachtszeit sinnvoller verwenden. Hier ist nun allerdings Platz für die Phantasie des Einzelnen. icon wink Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als »Navi«

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