Mietwagen News und Kurztipps
Preisvergleich bei Mietwagen nötig
Autofahrer, die nach einem unverschuldeten Unfall einen Ersatzwagen mieten, müssen Vergleichsangebote für günstige Mietwagenpreise einholen. Wer einen Wagen zu überhöhten Tarifen anmietet, trägt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Mehrkosten dieser Autovermietung.
Richtig versichert im Urlaub
Urlauber sollten neben günstigen Preisen auch auf angemessenen Versicherungsschutz setzen. Eine Vollkaskoversicherung ist fast immer im Mietpreis enthalten, doch fällt bei einigen Angeboten bei Schäden eine Selbstbeteiligung von 1000 Euro und mehr an.
Neuer Service: Call-A-Car
Daimler hat massenhaft Smarts über das Stadtgebiet verteilt, die rund um die Uhr gemietet werden können. Dazu ist eine einmalige Registrierung nötig. Ebenfalls per Telefon erfolgt die Freischaltung. Minutengenau wird anschließend abgerechnet. Kostenpunkt: 19 Cent pro Minute.
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5 Kommentare zu diesem Artikel »
Die Pflicht zum Preisvergleich (und damit zur Schadenminderungspflicht) besteht allerdings nur, wenn keine sog. Eil – oder Notsituation vorliegt. Muß der Geschädigte unmittelbar nach dem Unfall ein Ersatzfahrzeug anmieten, entfällt nach aktueller Rechtsprechung vieler OLG und LG die Pflicht zum Preisvergleich, da dies dem Geschädigten in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zuzumuten ist. In diesen speziellen Fällen hat die Versicherung des Schädigers den zugrunde gelegten Tarif (meist Schwacke + 20%) zu übernehmen.
Liegt zwischen Unfall und Inanspruchnahme des Ersatzwagens eine entsprechende Zeitspanne, müssen allerdings 2-3 Konkurrenzangebote abgefragt werden.
In diesen Fällen besteht dann auch für den pauschalen prozentualen Aufschlag (20-30% auf das gewichtete Schwacke-Mittel) kein Raum mehr, da sich hier keine etwaigen Mehrleistungen und Risiken bei sofortiger Unfallersatzanmietung mehr realisieren können (vgl. BGH vom 11.3.2008 VI ZR 164/07 – VersR 2008,699 sowie des OLG Köln v. 18.3.2008 Az. 15 U 145/07).
[Antwort]
Kurzer Nachtrag:
Allerdings stellt dies nur grob die aktuell überwiegende Rechtsprechung eines kleinen Teils der Problematik dar.
Gerade in diesem Bereich sind die Urteile zudem regional völlig unterschiedlich und divergieren sogar zwischen den örtlich zuständigen AG und LG, wenn auch meist nur in (vermeintlich) kleinen, aber dafür umso wichtigeren Details.
Die Rechtsprechung zu Unfallersatzanmietungen und der Erstattbarkeit der dafür anfallenden Kosten ist zudem seit Jahren einem permanenten Wandel unterlegen (aktuell: Schwacke – oder Fraunhofer Mietspiegel usw.) Dies dürfte sich auch kurz – und mittelfristig nicht ändern.
Ob man deshalb “wie auf hoher See auch vor Gericht in Gottes Hand ist”, lassen wir mal offen…;-)
[Antwort]
Die Selbstbeteilung bei Ferienmietwagen in Spanien entfällt z.B. wenn Sie direkt bei Sixt buchen. Die Sixt Autovermietung in Spanien arbeitet nur mit namhaften Versicherern wie der Allianz.
[Antwort]
Anfang November war ich auf dem World Travel Market in London und brauchte einen Mietwagen für das folgende Wochenende, aber hatte noch keins gebucht. Da sah ich den Sixt Stand wo auch ein Terminal stand, als ich ich nach fragte wie man diesen Terminal benutzt wurde es mir von der sehr freundlichem Hostess erläutert. Daraufhin machte ich meine Buchung für den Freitag an London Kings Cross Station. Als ich zur Sixt Station kam wurde ich herzlich von dem Sixt Mitarbeiter empfangen und innerhalb kurzer Zeit hatte ich meinen Sixt Mietwagen. Das Auto war in Top Kondition und das Sixt Personal war auch sehr freundlich. Mit Sixt werde ich wieder in London mieten.
[Antwort]
Shuttle service
Ich hatte mein Auto ueber die Sixt website gebucht, da es die besten Preis hatte. Ich bin in London Stansted eingflogen und habe dann auf den Shuttle bus gewarten dass er mich zur Sixt Station bringt, so dass ich das gebuchte Auto anmieten konnte. Ich muss schon sagen der Sixt Shuttle service ist sehr effizient und bringt die innerhalb kurzer Zeit zur Station/ Flughafen. Super service auch von den sixt Mitarbeiter.
[Antwort]
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