<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: BGH-Urteil zum Totalschaden &#8211; Bruttowerte entscheidend</title>
	<atom:link href="http://www.sixtblog.de/hintergrundwissen/bgh-urteil-totalschaden-bruttowerte-entscheidend/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.sixtblog.de/hintergrundwissen/bgh-urteil-totalschaden-bruttowerte-entscheidend/</link>
	<description>News und Infos von der Sixt Autovermietung</description>
	<lastBuildDate>Wed, 25 Jan 2012 10:43:49 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=</generator>
<xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" />
	<item>
		<title>Von: Marcus</title>
		<link>http://www.sixtblog.de/hintergrundwissen/bgh-urteil-totalschaden-bruttowerte-entscheidend/comment-page-1/#comment-401</link>
		<dc:creator>Marcus</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jun 2009 11:34:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.sixtblog.de/?p=1521#comment-401</guid>
		<description>Ergänzung:

Da der BGH auf die Kosten abstellt, die der Geschädigte &quot;regelmäßig aufzuwenden hat&quot;, ist bei dieser Betrachtung natürlich eine etwaige Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen. Liegt diese vor, ist beim Vergleich dann - im Umkehrschluß - auf die Nettoreparaturkosten abzustellen. Denn nur diese hat der Geschädigte dann aufzubringen.
Im vom BGH zu entscheidenen Fall war der Kläger gerade nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, daher wurde im Urteil auf diese Frage auch nicht explizit eingegangen. Um die Sache hier rund zu machen, erschien mir diese kleine Ergänzung dennoch nicht unwichtig.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ergänzung:</p>
<p>Da der BGH auf die Kosten abstellt, die der Geschädigte &#8220;regelmäßig aufzuwenden hat&#8221;, ist bei dieser Betrachtung natürlich eine etwaige Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen. Liegt diese vor, ist beim Vergleich dann &#8211; im Umkehrschluß &#8211; auf die Nettoreparaturkosten abzustellen. Denn nur diese hat der Geschädigte dann aufzubringen.<br />
Im vom BGH zu entscheidenen Fall war der Kläger gerade nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, daher wurde im Urteil auf diese Frage auch nicht explizit eingegangen. Um die Sache hier rund zu machen, erschien mir diese kleine Ergänzung dennoch nicht unwichtig.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

