Der etwas andere Wildunfall
Braunbär Bruno beschäftigte auch nach seinem unnatürlichen Ableben noch die Beteiligten und dürfte den bereits vorhandenen skurrilen Geschichten bei den Versicherungen eine weitere hinzugefügt haben. Der zottelige Geselle war seinerzeit auf seinen – später hektischer werdenden – Streifzügen durch die wunderschönen alpenländischen Berge mit einem PKW kollidiert. Der Halter verlangte daraufhin von seiner Teilkaskoversicherung den Ersatz der am Fahrzeug entstandenen Schäden, die bei Wildunfällen an sich eintrittspflichtig ist.
Diesen Anspruch lehnte die Versicherung allerdings mit Hinweis auf die “Haarwild” – Klausel in ihren Versicherungsbedingungen (PDF) ab. Nach § 12 (1) I AKB muss die Versicherung nämlich nur solche Schäden ersetzen, die durch “Haarwild” verursacht werden. Zwar handelt es sich bei einem Braunbär unstreitig um Haarwild, die Definition, was als Haarwild versicherungstechnisch zu definieren ist, steht allerdings abschließend geregelt im Bundesjagdgesetz (BJagdG).
Dort sind in § 2 allerlei Tiere aufgelistet, aber eben fatalerweise nicht der Braunbär. Dies ist auch nicht allzu verwunderlich, war bei Erlaß des Gesetzes 1953 der letzte freilebende Bär doch längst aus den heimischen Wäldern verschwunden.
Fazit: Unfälle mit Bären oder anderen nicht ausdrücklich aufgeführten Tieren werden nicht von der Teilkasko ersetzt, es sei, diese hat den Versicherungsschutz freiwillig über die gesetzliche Norm ausgedehnt. Womit die Einstufung Brunos als Problem – oder Schadbär eine ganz eigene – und post mortem leider wahre – Bedeutung erhält. Noch einmal anders ist es im Ausland. Gerade in Regionen mit unberührter Natur, wie etwa Split Kroatien oder Kanada kommt es laufend zu Wildunfällen mit dem Auto.
Auch darf man gespannt sein, wann es den ersten automobilen Intensivkontakt mit einem der wieder heimisch werdenden Wölfe gibt – denn auch diese tierische Randgruppe hat bisher den Einzug ins BJagdG nicht geschafft.
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6 Kommentare zu diesem Artikel »
Bärige Info! Einen Wolf oder Luchs zu überfahren ist allerdings fast so wahrscheinlich wie bei wolkenlosem Himmel vom Blitz getroffen zu werden!
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Hallo Waldschrat,
klar, ein Massenphänomen ist das sicher nicht. Nur dürfte das denjenigen, den es tatsächlich erwischt, dann auch wenig trösten.
Das gleiche Problem hat ja auch derjenige, der mit Schafen, Kühen oder Federwild (Fasan usw.) kollidiert. Hier zahlt die Teilkasko auch nicht.
Allenfalls kann dann (soweit überhaupt vorhanden) Versicherungsschutz über eine Vollkaskoversicherung bestehen, denn im Gegensatz zur Teilkasko ersetzt diese auch solche Schäden.
In diesem Fall besteht dann jedoch das Risiko einer schlechteren Einstufung bei der Versicherungsklasse, die in der Teilkasko auch nicht vorgenommen wird. Der BGH schränkt zudem die Schadenersatzpflicht des Versicherers auf Unfälle mit großen Tieren ein (Az: IV ZR 321/95).
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Ich hatte schon mal nen Wildschaden – so lustig ist das wirklich nicht .. ein Haufen Scherereien mit Fortsamt und Versicherung .. am besten wären Zäune um alle Wälder!
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Naja, auch ohne Mitglied von Animal Peace zu sein und bei allem verständlichen Ärger…die Wälder lassen wir lieber zaunfrei
Für den Schutz durch die Versicherung kommt es, um die Sache hier Rund zu machen, auch nicht zwangsweise auf eine Berührung mit dem Wild an.
In einem recht aktuellen Fall, den das OLG Bremen zu entscheiden hatte, wich der Fahrer einem auf der Straße befindlichen Dachs aus. Die Folge war ein Schaden in Höhe von über 6.000 EUR am Auto. Das Gericht sah das Ausweichmanöver als nicht geboten an und der Versicherer musste folgerichtig nicht zahlen. Hier wäre es besser gewesen, der Fahrer hätte den Zusammenstoß mit dem Tier riskiert, um den Schaden möglichst gering zu halten.
Dies trifft bei vielen Betroffenen auf Unverständnis, ist im Ergebnis aber absolut korrekt. Man stelle sich nur vor, durch ein unkontrolliertes Ausweichmannöver wg. eines Kleintiers beschädigt man nicht nur seinen PKW, sondern rauscht obendrein in ein Gruppe von Schulkindern mit den entsprechenden Folgen. Niemand käme auf die Idee, dieses Verhalten nicht als grob fahrlässig anzusehen.
Dagegen dürfen Motorradfahrer auch kleinen Tieren immer ausweichen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren (vgl. OLG Hamm Az. 6 U/209/00 u.v.a). Dies resultiert aus der Überlegung, dass bei einer Kollision Krad/Kleintier immer auch wichtige Rechtsgüter (z.B. das Leben des Bikers) in Gefahr sind, während bei Autos lediglich geringe Sachschäden zu erwarten sind.
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Interessanter Artikel!
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Hier noch als interessante Ergänzung zur gesamten Problematik: Kollision mit einem scheinbar lebensmüden Eichhörnchen:
Die Klägerin begehrte von ihrer Teilkaskoversicherung Schadenersatz aufgrund einer Kollison mit einem Wildtier. Die Klägerin behauptete, im Wald wäre plötzlich ein Tier in der Größe eines Hasen unter einen Vorderreifen ihres Pkw gekommen. Dadurch wäre ihr Auto ins Schleudern geraten und verunfallt. Die Klägerin wollte wegen des wirtschaftlichen Totalschadens 6.000,00 EUR aus ihrer Teilkaskoversicherung erstattet bekommen.
Hiergegen wendete sich der Versicherer mit dem Argument, es liege kein versicherter Wildunfall vor. Das Fahrzeug der Klägerin sei nicht mit Jagdwild kollidiert, wie eine DNA-Analyse belege. Die Tierhaare am Unfallwagen stammen von Eichhörnchen, so ein vom Gericht eingeschalteter Sachverständiger.
Das LG folgte den Argumenten des Versicherers. Ein Zusammenstoß mit Eichhörnchen falle nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung, da es – anders als ein Hase – kein Jagdwild im Sinne des BJagdG ist. Die vernommenen Zeugen bestätigten, dass das am Unfallfahrzeug gefundene Fell mit dem von Sachverständigen untersuchten übereinstimmt. Daher hatte das Gericht keinerlei Zweifel, dass der Unfall von einem “nicht versicherten” Eichhörnchen ausgelöst wurde. Die Versicherung mußte im Rahmen des Teilkaskoschutzes somit nicht zahlen. (LG Coburg Az. 23 O 256/09)
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