Wer im europäischen Ausland geblitzt wird oder falsch parkt, kann bei gewissen Konstellationen Bußgeldbescheide wie bisher folgenlos ignorieren oder anderweitig final entsorgen. Bundesjustizministerin Zypries hat am Rande eines EU-Justizministertreffens in Prag angekündigt, dass die Regierung den EU-Beschluss zur Vollstreckung von Knöllchen aus dem Ausland bis zur Bundestagswahl Ende September nicht mehr umsetzen werde.

Bisher scheitert die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus Ländern wie Italien, Frankreich oder Spanien unter anderem an Problemen bei der hierfür nötigen Einrichtung einer neuen Behörde.

Vorsichtiger sollte man(n) – und natürlich auch Frau – in der Schweiz, Österreich und den Niederlanden sein. Mit diesen Staaten hat Deutschland bereits bilaterale Abkommen zur Bußgeldvollstreckung geschlossen. Allerdings: In vielen Fällen haben die Knöllchen vor Gericht dann keinen Bestand. In Österreich etwa wird häufig von hinten geblitzt. In Deutschland gilt dies (zumindest bislang) zu Recht nicht als ausreichend beweiskräftig, da der Fahrer nicht zu erkennen ist.

Aber gerade wegen der uneinheitlichen Rechtslage für ausländische Verkehrssünder wenden die Polizeien eine andere Taktik an: Wenn der Raser auf frischer Tat ertappt wird, dann wird er auch direkt zur Kasse gebeten. Falls er nicht zahlen kann, dient häufig das Corpus Delicti – in diesem Fall also das Auto – als Pfand, bis die Schuld beglichen ist.

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