EU-Knöllchen – Schonfrist bis Herbst
Wer im europäischen Ausland geblitzt wird oder falsch parkt, kann bei gewissen Konstellationen Bußgeldbescheide wie bisher folgenlos ignorieren oder anderweitig final entsorgen. Bundesjustizministerin Zypries hat am Rande eines EU-Justizministertreffens in Prag angekündigt, dass die Regierung den EU-Beschluss zur Vollstreckung von Knöllchen aus dem Ausland bis zur Bundestagswahl Ende September nicht mehr umsetzen werde.
Bisher scheitert die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus Ländern wie Italien, Frankreich oder Spanien unter anderem an Problemen bei der hierfür nötigen Einrichtung einer neuen Behörde.
Vorsichtiger sollte man(n) – und natürlich auch Frau – in der Schweiz, Österreich und den Niederlanden sein. Mit diesen Staaten hat Deutschland bereits bilaterale Abkommen zur Bußgeldvollstreckung geschlossen. Allerdings: In vielen Fällen haben die Knöllchen vor Gericht dann keinen Bestand. In Österreich etwa wird häufig von hinten geblitzt. In Deutschland gilt dies (zumindest bislang) zu Recht nicht als ausreichend beweiskräftig, da der Fahrer nicht zu erkennen ist.
Aber gerade wegen der uneinheitlichen Rechtslage für ausländische Verkehrssünder wenden die Polizeien eine andere Taktik an: Wenn der Raser auf frischer Tat ertappt wird, dann wird er auch direkt zur Kasse gebeten. Falls er nicht zahlen kann, dient häufig das Corpus Delicti – in diesem Fall also das Auto – als Pfand, bis die Schuld beglichen ist.
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4 Kommentare zu diesem Artikel »
Manchmal wird man ja ungewollt und unbeabsichtigt zum Falschparker. Da sollen bitte die Länder dann auch einheitliche Regeln machen.
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Hallo Carchecker,
in 16 Ländern ist der EU-Rahmenbeschluß mittlerweile auch umgesetzt.
Die nationalen Verkehrsregeln und Vorschriften bleiben davon indes unberührt. Ein einheitliches EU – Verkehrsrecht oder auch ein europäischer Bußgeldkatalog sind kurz – oder mittelfristig sicher nicht zu erwarten.
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EU-Zusammenschluss hin oder her: wenn nicht sofort abkassiert wird, sehe ich das in Zukunft auch noch sehr gelassen. Gerade bei kleinen Beträgen rechnet sich doch sowas vom Verwaltungsaufwand her gar nicht.
Ich werde jedenfalls weiterhin sportlich durch Kitzbühel fahren!
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Hallo Herr Becker,
es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, wie sportlich Sie durch welche Stadt auch immer fahren.
Das Argument der Verhältnismäßigkeit Bußgeld/Aufwand der Eintreibung mag an sich richtig sein – aber Sie wissen ja, wenn die Mühlen der Behörden erst einmal mahlen, ist es häufig schwierig, diesen zu entrinnen. Wenn eine Arbeitsanweisung oder Verordnung die Eintreibung des Bußgeldes vorsieht, wird diese als Verwaltungsakt vollzogen.
Meist geschieht dies dann ohne Wenn und Aber sowie im Einzelfall auch losgelöst vom Gebot der Wirtschaftlichkeit – und damit fern jedweder Vernunft.
Aber vielleicht haben Sie ja Recht, und diese Überlegungen fließen auch dort mittlerweile in die Entscheidungsfindung ein. Zu wünschen wäre es jedenfalls.
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