Sind Winterreifen Pflicht?
In der Straßenverkehrsordnung (StVo) findet sich unter §2 innerhalb des Absatzes 3a) der Passus „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung […]“.
Diese seit 2006 zu den Allgemeinen Verkehrsregeln hinzugefügte Neuregelung schreibt zwar keine grundsätzliche Installation von Winterreifen vor, ist aber dennoch als eine Art situations- und verhältnisbedingte Winterreifenpflicht anzusehen. Missachtungen dieser Vorschrift können je nach Umstand mit einem Bußgeld belegt oder gar mit einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet werden, sollte ein Fahrzeug mit nicht witterungsgemäßer Bereifung den Straßenverkehr behindern.
Gut zu wissen:
Wichtig zu wissen ist, dass bei einem dadurch entstandenen Unfall der Versicherungsschutz des betroffenen Kraftfahrzeuges zwar nicht prinzipiell erlischt, eine vollständige Regulierung der Schäden allerdings von Fall zu Fall abgelehnt werden kann. Als Argumentation wird eine grob fahrlässige Mitschuld des Halters aufgeführt und nicht selten erklärt sich die Autoversicherung nur zu einer teilweisen Haftung bereit.
Daher sollte sich jeder Kraftfahrzeugbesitzer schon frühzeitig mit diesem Thema befassen und nicht erst in der nasskalten Wetterperiode. Denn so schön die Witterung heute auch ist – Der nächste Winter kommt bestimmt.
Ob sogenannte Allwetterreifen oder auch Ganzjahresreifen eine echte Alternative zum jährlichen Wechsel der Bereifung darstellen, ist wohl Ansichtssache – Der recht hohe Preis für diese Pneus spricht gegen diese Wahl und für den Einsatz in schneereichen Gebieten sind sie ohnehin weniger empfehlenswert.
Auf jeden Fall ist es ratsam für jeden Autobesitzer, sich frühzeitig und jedes Jahr aus Neue die Notwendigkeit einer ordnungs- und witterungsgemäßen Bereifung vor Augen zu führen und sein Fahrzeug stets verantwortungsbewusst auszurüsten, um eine Gefährdung seiner eigenen Person und anderen Verkehrsteilnehmern so klein wie nur möglich zu halten. Wir kümmern uns natürlich darum, dass unsere Mietwagen hervorragend ausgestattet sind. Aber wir geben gerne Tipps, wie Sie auch Ihr Auto winterfest machen können.
Update: Wir haben übrigens einen brand aktuellen Artikel über die Winterreifenpflicht in Deutschland und die beliebtesten Reifenhersteller veröffentlicht.
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2 Kommentare zu diesem Artikel »
Freilich sind Winterreifen keine Pflicht im Sinne einer gesetzlichen Verordnung!
Die grobe Fahrlässigkeit (ohne Winterreifen zu fahren) kann aber die Versicherungsleistung in einigen Fällen bis auf 0% reduzieren!!
Wollte ich nur nochmal betonen, weil es im Artikel eher so klingt, als müsste man nur mit gewissen Abstrichen rechnen!
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