Seit Mai 2006 gibt es in Deutschland laut StVO (Straßenverkehrsordnung) eine Pflicht zur geeigneten Bereifung. Somit gibt es keine Winterreifenpflicht, aber man darf nur mit auf die aktuell herrschenden Straßen- und Witterungsbedingungen angepassten Reifen unterwegs sein, will man nicht mit 20 Euro Bußgeld bestraft werden.

Kommt es zu einer Verkehrsbehinderung werden 40 Euro Bußgeld fällig und obendrein gibt es noch einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Kommt es dann mit ungeeigneter Bereifung auch noch zu einem Unfall, kann dem Veruracher unter Umständen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Dann drohen die entsprechenden Konsequenzen für seinen Kasko-Versicherungsschutz.

In Frankreich muss man auf Gebirgsstraßen mit Winterreifen fahren, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder dies erfordern.

In der Schweiz ist die Benutzung von Winterreifen bei entsprechenden Straßen- und Witterungsbedingungen empfohlen. Eine grundsätzliche Pflicht gibt es nicht. Wie in Deutschland haftet man bei einem Unfall jedoch mit wenn man auf verschneiten Straßen mit falscher Bereifung unterwegs ist.

In Italien können Winterreifen (alternativ Sommerreifen mit Schneeketten) kurzfristig oder zu bestimmten Zeiten je nach Wetterlage für vereinzelte Streckenabschnitte vorgeschrieben sein.

In Österreich darf man von 1.  November bis zum 15.  April bei winterlichen Fahrverhältnissen nur dann fahren wenn an allen Rädern Winterreifen (alternativ Schneeketten an den Antriebrädern wenn die Fahrbahn schneebedeckt ist) montiert sind.

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