Sie sind neonfarben, meistens orange oder gelb, mit Leuchtstreifen verziert und in Deutschland bisher nur empfohlen – die Warnwesten. Und es ist Vorsicht geboten, denn was sich hier noch locker anhört, kann in einigen unserer europäischen Nachbarländer ziemlich viel Geld kosten. Dort ist das Mitführen der sichernden Kleidungsstücke für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer bereits Pflicht! Dabei ist es gar nicht so einfach, die unterschiedlichen Regelungen zu durchschauen…

In Österreich sagt die Vorschrift beispielsweise, dass die Warnwesten nicht nur beim Verlassen eines defekten Fahrzeugs angelegt, sondern auch während der Fahrt in Reichweite aufbewahrt werden müssen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen ab 14 Euro geahndet, alles Weitere liegt im Ermessen der Ordnungshüter. In Ungarn reicht die Bußgeldspanne bei ähnlichen Vergehen bis 120 Euro und kann sogar von Radfahrern, die rund um den Plattensee unterwegs sind, eingefordert werden und in Belgien werden gleich bis zu 1.375 Euro fällig. Ein anderes Thema sind die europäischen Unterschiede in Sachen Lichtpflicht. 21 Länder haben sich derzeit auf mehr oder weniger einheitliche Regeln verständigt. Während Autofahrer in Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien und der Tschechischen Republik ganzjährig Tag und Nacht das Abblendlicht eingeschaltet haben müssen, nehmen es die Italiener, Russen und Ungarn noch nicht ganz so genau. Hier gilt die Abblend-Regel tagsüber nur auf Autobahnen und Straßen außerorts. Autofahrer, die in  Bulgarien, Kroatien oder der Slowakei unterwegs sind, müssen zudem die  Jahreszeit im Auge behalten. In diesen Ländern muss das Fahrlicht nämlich nur von Oktober bis März bzw. im Winter aktiviert werden. Ganz schön verwirrend…  Es lohnt sich also allemal, die Straßenverkehrsordnung des angestrebten Urlaubslandes genauer zu studieren: Aus Liebe zu Sicherheit und Urlaubskasse!

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