Kommt es bei der Abrechnung des Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall darauf an, ob die vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist in der Regel auf die Bruttoreparaturkosten abzustellen ( BGH, Urteil v. 3.3.2009 – VI ZR 100/08) In dem hier vom BGH zu entscheidenden Fall lagen die Reparaturkosten in Höhe von netto 3.572,40 EUR [...]

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