Bei der sogenannten 130%-Regelung geht es um den Rahmen der Reparaturwürdigkeit eines Fahrzeuges bei fremdverschuldeten Unfällen. Übersteigen die festgestellten Reparaturkosten nach einem Sachverständigengutachten den Wert (Wiederbeschaffungswert) eines Fahrzeuges, liegt normalerweise ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Nachdem die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges zu dem ermittelten Wiederbeschaffungswert oft nicht möglich oder gewünscht ist, hat die Rechtsprechung hierfür eine [...]

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